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Fördermittel

Entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten staatlicher Fördermittel für Ihre Bauprojekte.
Von Zuschüssen für energetische Sanierungen bis hin zu finanziellen Unterstützungen für barrierefreies Umbauen.

Profitieren Sie von günstigen Kreditkonditionen und Tilgungszuschüssen

Unterstützung bei der Umstellung auf umweltfreundliche Technologien

Attraktive Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Länderebene

Was sind staatliche Fördermittel?

Staatliche Fördermittel sind finanzielle Unterstützungen und Anreize, die von Regierungen bereitgestellt werden, um bestimmte Projekte zu fördern darunter die Modernisierung von Immobilien, die energetische Sanierung, die Errichtung von Wohngebäuden oder die Förderung von umweltfreundlichen Technologien. Sie umfassen oft Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, Tilgungszuschüsse oder Steuervorteile. Diese finanziellen Anreize sollen dazu beitragen, wichtige gesellschaftliche Ziele zu erreichen, wie die Förderung von Energieeffizienz, die Reduzierung von CO2-Emissionen, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder die Modernisierung der Infrastruktur.

Fördermittel

BAFA - Förderung

KfW

Regionale Förderbanken

KfW 124 Wohneigentumsprogramm

Was wird gefördert?

Der Kauf oder Bau von selbst­genutzten Eigen­heimen oder Eigentums­wohnungen.

Bei einem Neubau:

  •  Kosten des Baugrund­stücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antrags­eingang erworben haben

  •  Baukosten wie Material- und Arbeitskosten

  •  Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Makler­gebühren sowie die Grunderwerbsteuer

  •  Kosten für Außenanlagen

Bei einem Kauf:

  •  Kaufpreis

  •  Kosten für Instand­setzung, Umbau und Modernisierung

  •  Nebenkosten wie die Notar- und Makler­gebühren und die Grunderwerbsteuer

Wer wird gefördert?

Privatpersonen die eine Wohn­immobilie kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen.

Wie wird gefördert?

  • Mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 100.000 € pro Vorhaben.

  • 5-10 Jahre Zinsbindung

  • 4-35 Jahre Kreditlaufzeit

  • 1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

 

Merkblatt - KfW 124 Wohneigentumsprogramm

KfW 261 Wohngebäude

Was wird gefördert?

Gefördert wird die energetische Sanierung von Häusern und Eigentumswohnungen, mit dem Ziel mindestens eine Effizienzhaus-Stufe 85 zu erreichen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.

Voraussetzung: Die Bauanzeige oder der Bauantrag der Immobilie liegt zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens fünf Jahre zurück.

 

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften

  • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige

  • Alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften

  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

  • Soziale Organisationen und Vereine

  • Contracting-Geber

Wie wird gefördert?

  • Kreditbetrag bis zu 150.000 Euro je Wohnung

  • Bei einem Haus mit einer  Einliegerwohnung also bis zu 300.000 Euro

  • Zinsbindung 10 Jahre bei einer Laufzeit bis zu 30 Jahre

  • Tilgungszuschuss bis zu 37.500 Euro je Wohnung

  • Tilgungsfreie Zeit: Je nach Laufzeit zahlen Sie in den ersten  1 bis 5 Jahren keine Tilgung, sondern nur anfallende Zinsen

  • Serielle Sanierung: Sie erhalten einen zusätzlichen Bonus von 15%.

  • Worst Performing Building (Wohngebäude Klasse H): 10% zusätzlicher Bonus.

 

Merkblatt - KfW 261 Wohngebäude

KfW 297,298 Klimafreundlicher Neubau

Das Programm 297 bezieht sich auf selbstgenutzte Immobilien und das Programm 298 auf nicht selbstgenutzte Immobilien, unterscheiden sich aber nicht in Ihrem Inhalt.

Was wird gefördert?

Der Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland.

Gefördert werden die Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude

  • Erreicht die Effizienz­haus-Stufe 40

  • Stößt in seinem Lebenszyklus so wenig CO2, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden

  • Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

  • Erreicht die Effizienz­haus-Stufe 40

  • Erfüllt die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ , bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat

  • Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt

folgenden Maßnahmen werden in beiden Förderstufen gefördert:

  • Der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten

  • Die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit

  • Die Nach­haltigkeits­zertifizierung

Wer wird gefördert?

  •  Privatpersonen, zum Beispiel Eigen­tümerinnen und Eigentümer

  •  Wohnungseigentümer­gemeinschaften

  •  Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige

  •  Unternehmen und kommunale Unternehmen

  •  Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

  •  Vermieterinnen und Vermieter

  •  alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften

  •  Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

  •  Soziale Organisationen und Vereine

Wie wird gefördert?

  • Klimafreundliches Wohngebäude Förderung: 100.000 EUR je Wohneinheit

  • Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG Förderung: 150.000 EUR je Wohneinheit

  • 5-10 Jahre Zinsbindung

  • 4-35 Jahre Kreditlaufzeit

  • 1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

Merkblatt - KfW 297,298 Klimafreundlicher Neubau

KfW 300 Wohneigentum für Familien

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf selbst­genutzter und klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude

  • Erreicht die Effizienz­haus-Stufe 40

  • Stößt in seinem Lebenszyklus so wenig CO2, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden

  • Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

  • Erreicht die Effizienz­haus-Stufe 40

  • Erfüllt die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ , bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat

  • Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt

folgenden Maßnahmen werden in beiden Förderstufen gefördert:

  • Der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten

  • Die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit

  • Die Nach­haltigkeits­zertifizierung

Wer wird gefördert?

  • Familien mit Kindern und Allein­erziehende, die folgende Voraus­setzungen erfüllen:

  • Die geförderte Immobilie wird als Eigen­tümerin oder Eigen­tümer (mindestens 50 % Mit­eigentums­quote) selbst bewohnt.

  • Haushalt mit mind. einem Kind unter 18 Jahren

  • Einzige Wohn­immobilie in Deutschland.

  • Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

Wie wird gefördert?

  • Klimafreundliches Wohngebäude Förderung: bis zu 220.000€ je Wohneinheit

  • Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG Förderung: 270.000€ je Wohneinheit

  • 5-10 Jahre Zinsbindung

  • 4-35 Jahre Kreditlaufzeit

  • 1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

Merkblatt - KfW 300 Wohneigentum für Familien

KfW 159 Altersgrecht Umbauen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Bau­maßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Barrieren reduziert und der Einbruch­schutz verbessert werden.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen (Eigentümer/­innen und Mieter/­innen, unab­hängig vom Alter)

  • Wohnungseigentümer­gemeinschaften

  • Bauträger und Wohnungs­unternehmen

  • Wohnungsgenossenschaften

  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie wird gefördert?

  • Mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 50.000€ pro Vorhaben.

  • 5-10 Jahre Zinsbindung

  • 4-30 Jahre Kreditlaufzeit

  • 1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

Merkblatt - KfW 159 Altersgerecht Umbauen

KfW 455-B Barrierereduzierung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Barrieren reduziert werden und der Wohn­komfort erhöht wird.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen – unabhängig vom Alter und folgender Voraussetzung:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal zwei Wohn­einheiten oder einer Wohnung

  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung

  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen

  • Mieter

Wie wird gefördert?

  • Bei Einzelmaßnahmen zur Barriere­reduzierung: 10,0 % der förder­fähigen Kosten und maximal 2.500€

  • Bei Standard "Alters­gerechtes Haus": 12,5 % der förder­fähigen Kosten und maximal 6.250€

Merkblatt - KfW 455-B Barrierereduzierung

KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von Genossenschafts­anteilen für eine selbst­genutzte Genossen­schafts­wohnung in Deutschland – sowohl bei einer Neu­gründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungs­genossenschaft.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen

Wie wird gefördert?

  • Mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 100.000€.

  • Tilgungszuschuss von 7,5%

  • 5-10 Jahre Zinsbindung

  • 4-30 Jahre Kreditlaufzeit

  • 1-5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

Merkblatt - KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens

BEG Einzelmaßnahmen

Maßnahmen an der Gebäudehülle:

  • 15 % Förderung

  • Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr

  • Insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich

Anlagentechnik (außer Heizung):

  • 15 % Förderung

  • Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro brutto

  • Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr

  • Insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude

  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):

  • Mindestens 10 % bis maximal 40 % Förderung

  • Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro brutto

  • Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr

  • Insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude

Heizungsoptimierung: 

  • 15 % Förderung

  • Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro brutto

  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich

Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste: 

  • 50 % von maximal 5.000 Euro pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern

  • Maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten; insgesamt maximal 20.000 Euro

Regionale Förderbanken

  • Eigene Fördermittel der einzelnen Länder

  • Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Ihr Weg zur passenden Finanzierung

In wenigen Schritten zu Ihrer Immobilie

1. Unverbindlich Anfragen

Geben Sie Ihre Finanzierungsanfrage bequem über unser unverbindliches und kostenfreies Antragsformular ein.

2. Kostenlos Beraten lassen

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Wir melden uns innerhalb 24 Stunden bei Ihnen. Nach einer individuellen Beratung zu Ihrem Vorhaben erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote für Ihre Finanzierung.

3. Vertrag unterzeichnen

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Wir unterstützen Sie aktiv bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und übernehmen die Abwicklung sämtlicher Formalitäten mit dem Darlehensgeber. 

Unsere Finanzierungspartner

Aus über 500 Finanzinstitutionen, darunter Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda Banken und viele weitere, finden wir gemeinsam die optimale Finanzierungslösung für Sie. Diese Aufzählung bietet einen kleinen Einblick in unsere vielfältigen Partnerschaften.

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